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AGB

§ 1  Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen der DASIVON GmbH (im Folgenden 'Auftragnehmer') und ihren Kunden (im Folgenden 'Auftraggeber'). Die Leistungen umfassen insbesondere Webdesign, Social-Media-Betreuung, 360°-Rundgänge, Social Recruiting, Foto- und Videoproduktion sowie Online-Marketing.

1.2  Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind vom Leistungsangebot ausgenommen.

1.3  Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen erbringt.

 

§ 2  Vertragsabschluss und Wirksamkeit

2.1  Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2  Der Vertrag kommt zustande und die darin enthaltenen Preise sowie sonstige Konditionen werden wirksam durch eine der folgenden Handlungen des Auftraggebers, je nachdem, welche zuerst erfolgt:

  • Unterzeichnung des Angebots (handschriftlich oder digital/per E-Mail),

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung per E-Mail,

  • Zahlung der ersten Rechnung oder einer Anzahlung.

2.3  Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich an. Ein Hinweis auf diese AGB erfolgt auf jedem Angebot und jeder Rechnung.

 

§ 3  Laufzeit, automatische Vertragsverlängerung und Kündigung

3.1  Die Mindestlaufzeit eines Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist keine Laufzeit angegeben, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

3.2  Wird ein Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um weitere 12 Monate zu den dann gültigen Konditionen.

3.3  Die Kündigung ist schriftlich (per Brief oder E-Mail) an den Auftragnehmer zu richten und muss spätestens 3 (drei) Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungsperiode beim Auftragnehmer eingehen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim Auftragnehmer.

3.4  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Zahlung von mindestens einer fälligen Rate in Verzug bleibt. In diesem Fall bleiben alle bis zur Beendigung aufgelaufenen Forderungen des Auftragnehmers vollumfänglich bestehen. Zahlungsverzug des Auftraggebers stellt keinen Grund dar, der den Auftraggeber seinerseits zur Kündigung oder zur Einstellung eigener Zahlungsverpflichtungen berechtigt.

 

§ 4  Preise und Zahlungsbedingungen

4.1  Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.2  Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.

4.3  Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

4.4  Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Preise einmal jährlich, frühestens jedoch nach Ablauf der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit, anzupassen. Eine Preiserhöhung wird dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Wirksamkeit schriftlich mitgeteilt.

 

§ 5  SEPA-Lastschrift und Rücklastschriften

5.1  Sofern der Auftraggeber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist er verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu sorgen.

5.2  Kann ein SEPA-Lastschrifteinzug nicht durchgeführt werden (z. B. aufgrund fehlender Kontodeckung, Widerruf des Mandats oder Einzugssperrung) oder wird eine bereits gebuchte Zahlung zurückgezogen (Rücklastschrift), ist der Auftragnehmer berechtigt, je Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer für den entstandenen Mehraufwand zu verrechnen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche Spesen und Gebühren zu tragen, die dem Auftragnehmer durch sein Kreditinstitut oder den Zahlungsdienstleister infolge der Rücklastschrift in Rechnung gestellt werden – insbesondere Bankspesen, Rückbuchungsgebühren und sonstige transaktionsbezogene Kosten. Diese Fremdkosten werden dem Auftraggeber in tatsächlicher Höhe weiterverrechnet.

5.3  Der ausstehende Rechnungsbetrag bleibt in vollem Umfang fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wiederholten Rücklastschriften vom SEPA-Lastschriftverfahren auf Vorauszahlung oder andere Zahlungsformen umzustellen.

 

§ 6  Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1  Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert angeboten und abgerechnet.

6.2  Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten, Materialien (Texte, Bilder, Videos, Logos etc.) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

6.3  Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehen dem Auftragnehmer dadurch Mehraufwände, werden diese gesondert verrechnet.

6.4  Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson für die Zusammenarbeit. Feedback und Freigaben sind innerhalb der jeweils vereinbarten Fristen zu erteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 14 Werktagen nach Aufforderung, gilt das zur Freigabe vorgelegte Material als genehmigt.

 

§ 7  Verantwortung für Inhalte – Websites

7.1  Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher Inhalte, die auf seiner Website veröffentlicht werden. Dies umfasst alle Inhalte unabhängig davon, ob sie vom Auftraggeber selbst bereitgestellt oder vom Auftragnehmer im Auftrag des Kunden eingebunden werden – insbesondere Texte, Bilder, Fotos, Videos, Logos, Grafiken, Illustrationen, Schriftarten (Fonts), Musik, Icons sowie sonstige Medien und Inhalte Dritter.

7.2  Dies gilt ausdrücklich auch für Drittinhalte und Ressourcen, die der Auftragnehmer auf Wunsch oder im Rahmen üblicher Gestaltungspraxis einbindet, wie etwa Google Fonts, Adobe Fonts, Stock-Bibliotheken, externe Skripte oder andere Online-Dienste. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Zulässigkeit und Lizenzkonformität dieser Inhalte für seinen konkreten Verwendungszweck zu prüfen. Ändern sich Lizenzbedingungen, Verfügbarkeit oder rechtliche Rahmenbedingungen solcher Drittanbieter nach Fertigstellung der Website, liegt die Verantwortung für die Anpassung beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet hierfür nicht.

7.3  Der Auftraggeber versichert, dass für alle eingebundenen Inhalte die erforderlichen Nutzungs-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte vorliegen. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Inhalte auf der Website entstehen.

7.4  Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger anwendbarer datenschutz-, wettbewerbs- und medienrechtlicher Vorschriften obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Dies umfasst insbesondere die Erstellung und Pflege von Datenschutzerklärungen, Cookie-Hinweisen, Impressum und sonstigen rechtlich erforderlichen Angaben auf der Website.

7.5  Sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber Entwürfe oder fertige Versionen zur Verfügung stellt und der Auftraggeber die weitere Verwendung, Veröffentlichung oder Umsetzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich beanstandet, gilt dies als konkludente Freigabe. Nach erfolgter Freigabe – gleich ob ausdrücklich oder konkludent – übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung mehr für inhaltliche, urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Mängel der freigegebenen Inhalte.

 

§ 8  Verantwortung für Inhalte – Social Media

8.1  Der Auftragnehmer erbringt Social-Media-Leistungen (Erstellung, Gestaltung und Veröffentlichung von Beiträgen) auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten, beauftragten oder freigegebenen Inhalte.

8.2  Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit sämtlicher veröffentlichter Inhalte – unabhängig davon, ob diese vom Auftraggeber selbst geliefert oder vom Auftragnehmer gestaltet wurden. Dies umfasst insbesondere Texte, Bilder, Fotos, Videos, Logos, Grafiken, Schriftarten, Musik, Produktangaben, Preise, Angebote und sonstige Aussagen.

8.3  Dies gilt ausdrücklich auch für Drittressourcen (z. B. lizenzierte Fonts, Stockmaterial, externe Medien), die der Auftragnehmer im Rahmen der Gestaltung einsetzt. Ändern sich Lizenzbedingungen oder rechtliche Rahmenbedingungen solcher Drittanbieter, liegt die Verantwortung für erforderliche Anpassungen beim Auftraggeber.

8.4  Sobald ein Beitrag oder Entwurf dem Auftraggeber vorgelegt wurde und dieser ihn nicht innerhalb einer angemessenen Frist beanstandet, gilt dies als konkludente Freigabe. Nach Freigabe oder Veröffentlichung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für inhaltliche, urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Mängel.

8.5  Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten entstehen.

8.6  Der Auftraggeber ist selbst für die Einhaltung der plattformspezifischen Nutzungsbedingungen (z. B. Meta, Instagram, LinkedIn) sowie der anwendbaren rechtlichen Vorschriften für seinen Unternehmensauftritt in sozialen Medien verantwortlich.

 

§ 9  Nutzung von Canva und Designtools

9.1  Der Auftragnehmer nutzt für die Erstellung von Designs (Social-Media-Beiträge, Grafiken, Werbemittel etc.) unter anderem die Plattform Canva (canva.com) mit einem aktiven Canva Pro-Abonnement.

9.2  Die Nutzung von Canva-Inhalten (Fotos, Grafiken, Vorlagen, Elemente, Schriften, Videos, Musik) unterliegt der Lizenzvereinbarung von Canva ("One Design Use License"). Diese erlaubt die kommerzielle Verwendung der erstellten Designs für den jeweiligen Auftraggeber.

9.3  Jedes fertige Design wird ausschließlich an einen Auftraggeber übertragen. Dasselbe Design darf nicht an mehrere Auftraggeber weitergegeben oder verkauft werden.

9.4  Mit Freigabe und/oder Veröffentlichung eines Designs überträgt der Auftragnehmer die Nutzungsrechte am fertigen Design an den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Design nur im Einklang mit den Canva-Lizenzbedingungen zu verwenden.

9.5  Canva-Elemente (Fotos, Grafiken etc.) dürfen vom Auftraggeber nicht eigenständig, d. h. losgelöst vom fertigen Design, als Standalone-Dateien genutzt oder weiterverbreitet werden. Eine Nutzung als Marke oder Bildmarke ist nicht zulässig.

9.6  Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle verwendeten Canva-Inhalte (insbesondere Fotos mit erkennbaren Personen, Orten oder Markenzeichen) für jeden denkbaren kommerziellen Einsatz freigegeben sind. Der Auftraggeber ist angehalten, im Zweifelsfall die Canva-Lizenzbestimmungen zu prüfen oder den Auftragnehmer zu kontaktieren.

9.7  Canva-Musik darf für Social-Media-Beiträge und Online-Werbung verwendet werden. Für TV-Werbespots, Kinofilme oder Podcasts ist eine gesonderte Lizenz erforderlich; dies liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

 

§ 10  Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1  Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Websites, Designs, Texte, Konzepte, Fotografien, Videos etc.) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts im Eigentum des Auftragnehmers.

10.2  Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck.

10.3  Eine Weiterveräußerung, Weiterlizenzierung oder Nutzung der Werke für Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

10.4  Der Auftragnehmer ist berechtigt, realisierte Projekte (Websites, Social-Media-Beiträge, Designs) in seinem Portfolio, auf seiner Website und in seinen eigenen Social-Media-Kanälen als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§ 11  Gewährleistung und Haftung

11.1  Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik.

11.2  Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Werden Mängel nicht fristgerecht gerügt, gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.

11.3  Für Schäden, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben, Inhalten oder Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers beruhen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

11.4  Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf das Einfachfache des Nettoauftragswertes des betreffenden Auftrages begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

11.5  Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Erfolge (z. B. Reichweiten, Follower-Zahlen, Conversion-Rates, Google-Rankings), da diese von zahlreichen externen Faktoren abhängen.

 

§ 12  Kein Rechts- oder Compliance-Beratung

12.1  Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich Webdesign, Online-Marketing, Medienproduktion und verwandte Bereiche. Er ist kein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Compliance-Berater und erbringt keinerlei rechtliche, steuerliche oder behördliche Beratungsleistungen. Sämtliche Informationen, Hinweise oder Empfehlungen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit gibt, stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht.

12.2  Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, eigenständig zu prüfen und sicherzustellen, welche gesetzlichen, behördlichen und regulatorischen Anforderungen für seinen Unternehmensauftritt, seine Website, seine Werbemittel und seine digitalen Aktivitäten gelten und ob diese erfüllt sind. Dies umfasst insbesondere – jedoch nicht abschließend – folgende Bereiche:

–  Datenschutz und DSGVO (z. B. Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung, Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsverträge)

–  Barrierefreiheit (z. B. Web Accessibility Directive, European Accessibility Act)

–  Urheberrecht und Lizenzrecht (z. B. Nutzungsrechte an Bildern, Texten, Musik, Schriften, Videos)

–  Wettbewerbs- und Werberecht (z. B. Kennzeichnungspflichten, Preisangaben, Irreführungsverbot)

–  Impressumspflicht und sonstige Informationspflichten

–  Branchenspezifische Vorschriften (z. B. Gesundheit, Finanzen, Gewerberecht)

12.3  Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die erbrachten Leistungen den jeweils geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, sofern der Auftraggeber keine konkreten rechtlichen Vorgaben mitteilt. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, bei Bedarf qualifizierte Rechts-, Steuer- oder Fachberatung in Anspruch zu nehmen. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die aus der Nichterfüllung rechtlicher oder regulatorischer Pflichten durch den Auftraggeber entstehen, ist ausgeschlossen.

 

§ 13  Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1  Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

13.2  Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der DSGVO sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Details sind der Datenschutzerklärung unter www.dasivon.at zu entnehmen.

13.3  Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden verarbeitet, ist auf Verlangen ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

 

§ 14  Schlussbestimmungen

14.1  Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

14.2  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14.3  Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.4  Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

 

 

DASIVON GmbH  |  Oberösterreich  |  office@dasivon.at  |  www.dasivon.at

Stand: April 2026

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